AGB Fahrschule Keiser Zug, Baar, Cham, Rotkreuz - Fahrschule Keiser - Zug - Fahrlehrerin mit Auszeichung

Fahrschule Keiser
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Keiser
 
 
Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – für alle
Geschäftsbereiche der Fahrschule Keiser. Sie werden mit der Anmeldung zum
Unterricht, zu Kursen und Veranstaltungen (mündlich, schriftlich, telefonisch, via E-
Mail, elektronisch via Homepage der Fahrschule Keiser), oder mit dem Beginn der
resp. dem Antritt zur Ausbildung als verbindlich anerkannt.
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet
automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.
 

Anmeldung
Die Anmeldung zu den Fahrstunden erfolgt telefonisch oder persönlich.
 
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
 

Allgemeines/Fahrfähigkeit
Der gültige Lernfahrausweis ist bei alle Fahrten mitzuführen – auch am Prüfungstag.
Der Konsum von Alkohol (0.1 Promille Toleranz), Drogen (mindestens 48 h vorher
nichts konsumiert) und Medikamente, die die Fahrfähigkeit beeinflussen, ist vor und
während des Fahrunterrichts nicht gestattet. Bei Widerhandlung wird jede Haftung
abgelehnt: Bei einer Vermutung seitens des Fahrlehrers darf die Fahrstunde sofort
abgebrochen und komplett verrechnet werden.
 

Tarife
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Homepage
www.fahrschule-keiser.ch aufgeführt. Sie können jederzeit und ohne
Vorankündigung durch die Fahrschule Keiser angepasst werden. Massgebend für
die Verrechnung ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung
gültige Tarif.
 

Unterricht
Ein Fahrtermin dauert 50 , Minuten und umfasst Begrüssung, Orientierung
zur Zielsetzung des praktischen oder theoretischen Unterrichts in der jeweiligen
Kategorie, Besprechung des Unterrichtsverlaufs und der Zielerreichung, allfällige
neue Terminvereinbarung, Verabschiedung.
 

Fahrunterricht
Die Fahrtermine beginnen und enden in der Regel am Bahnhof Zug. Andere
Treffpunkte sind zwischen Fahrlehrer/in und Schüler/in separat und explizit zu
vereinbaren. Fahrtermine, welche die Fahrschule Keiser als Folge höherer Gewalt, technischer
Defekte am Fahrzeug oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet.
Die Haftung der Fahrschule Keiser für allfällig dadurch entstehende Kosten oder
Schäden der Fahrschüler ist ausgeschlossen.
 

Ausschluss
Bei Zweifeln an der Fahr- respektive Unterrichtsfähigkeit der Fahrschüler, z. B. als
Folge des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten, offensichtlicher
Übermüdung oder Konzentrationsschwäche, kann der Unterricht (praktisch und/oder
theoretisch) vom Fahrlehrer/in jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen
respektive die weitere Teilnahme an demselben verwehrt werden. Für diesen Fall
erfolgt keinerlei Rückerstattung bereits bezahlter Fahrtermine oder Kursteile.
 

Ausweise/Bewilligungen
Die Fahrlehrer/innen der Fahrschule Keiser verfügen über die zur
Unterrichtserteilung notwendigen Ausweise und Bewilligungen. Diese können von
den Fahrschülern eingesehen werden. Die Fahrschüler/Kursbesucher sind
verpflichtet, die zur Schulung/Unterrichtsteilnahme notwendigen Ausweise und
Bewilligungen während des Unterrichtes auf sich zu tragen und auf Verlangen
vorzuweisen. Bei Zuwiderhandlungen haftet die Fahrschule Keiser nicht für die
sich daraus für die Fahrschüler/Kursbesucher ergebenden Folgen.
 

Fahrzeug
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit auf
zugelassenen Fahrschulfahrzeugen erteilt. Ausnahmen sind nach Absprache
möglich. Für Lektionen auf privaten Fahrzeugen wird keine Reduktion auf den Tarifen
gewährt.
 

Absagen/Nichterscheinen/Abmeldung
Absagen für vereinbarte Fahrtermine sind so früh als möglich, spätestens aber 24
Stunden respektive einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin vorzunehmen.
Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden zum entsprechenden Tarif verrechnet.
Über Ausnahmen, z. B. aufgrund von Unfall/Erkrankung etc. entscheidet die
Geschäftsleitung von Fall zu Fall.
Absagen können mündlich, oder telefonisch erfolgen. WhatsApp oder Mail werden nichz akzeptiert.
In jedem Fall gilt zur Bestimmung der Rechtzeitigkeit das Eintreffen der Meldung beim
Fahrlehrer/bei der Fahrlehrerin respektive der Fahrschule Keiser. Der Nachweis
über die rechtzeitige Absage obliegt dem Kunden.
 
 
Organisation
Für den Bezug von Waren und Dienstleistungen von der Fahrschule Keiser gilt der
Grundsatz der Barzahlung vor Leistungserbringung respektive unmittelbar danach.
Äquivalent dazu wird Twint akzeptiert.
Nach Absprache können Waren und Dienstleistungen von der Fahrschule Keiser
gegen Rechnung bezogen werden, dies gilt insbesondere für private Kunden mit
Abonnementen. Es besteht kein Anspruch auf Rechnungsstellung. Rechnungen sind
innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist zu bezahlen. Nach dieser Frist ist
ein Verzugszins von 5 % p.a. zuzüglich CHF 10.– je erstellte Mahnung geschuldet.
 

Gutscheine
Als Gutscheine gelten die von der Fahrschule Keiser gegen Entgelt und
personalisiert abgegebenen Wertbons. Bei diesen ist der Wert durch den Käufer frei
wählbar. Gutscheine sind grundsätzlich kumulierbar, wobei pro Dienstleistungseinheit (also z.
B. Fahrstunde.) eine unbeschränkte Anzahl an Gutscheinen angerechnet werden kann.
 

Administrations- und Versicherungspauschale
Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule Keiser, deren Mitarbeiter und
Hilfspersonen entstehen nur, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig einen
Schaden verursacht haben. Die Haftung ist für diesen Fall auf den als Folge dieses
vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handelns resultierenden unmittelbaren Schaden
begrenzt. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
 

Besondere Bestimmungen
Die Fahrschule Keiser behält sich das Recht vor, Anmeldungen einzelner
Personen zum Unterricht/zu Kursen und Veranstaltungen unter Angabe von Gründen
zu annullieren respektive zurückzuweisen, beispielsweise aufgrund noch unbezahlter
Rechnungen für bisher bezogene Waren und Dienstleistungen.
Der Kunde/die Kundin nimmt ausdrücklich davon Kenntnis, dass die Fahrschule
 
Keiser sich das Recht vorbehält, Kursausweise, Kursbestätigungen,
Registrierungen und Meldungen zuhanden von Behörden und Ämtern
zurückzuhalten, solange das dafür der Fahrschule Keiser vom
Leistungsempfänger geschuldete Entgelt nicht bezahlt wurde.
Die Mitarbeitenden der Fahrschule Keiser verpflichten sich, den theoretischen und
praktischen Fahrunterricht gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Regeln
und Kenntnissen durchzuführen/zu erteilen. Die Fahrschule Keiser übernimmt
gegenüber dem Leistungsempfänger jedoch keinerlei Garantie hinsichtlich des
Prüfungserfolges. Rügt der Kunde/die Kundin gegenüber der Geschäftsleitung begründet die Qualität
einer durch Mitarbeitende der Fahrschule Keiser erbrachten Dienstleistung (z. B.
Nichtbeachtung methodischer und didaktischer Standards), entscheidet die
Geschäftsleitung über eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung bereits bezahlter
Entgelte.
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